Fachbereiche
Strahlenschutz
Radioaktive Strahlung ist mit menschlichen Sinnesorganen nicht wahrzunehmen und
stellt eine enorme Gesundheitsgefahr für alle Lebewesen dar. Sie wird in Forschung,
Technik und Medizin verwendet (siehe Kasten „Radioaktive Stoffe“). Damit können
sich bei Bränden oder anderen Schadensfällen besondere Gefahren für den Einsatz
der Feuerwehr ergeben, denen mit geeigneten Abwehrmaßnahmen und Schutzvorkehrungen
begegnet werden muss.
Erkennen
Gesetze und Verordnungen schreiben die Kennzeichnung beim Transport oder der Lagerung
radioaktiver Stoffe verbindlich vor. Dennoch kann sich die Feuerwehr nicht völlig
darauf verlassen, dass eine solche Kennzeichnung auch korrekt angebracht wurde.
Straße und Schiene
Neben der üblichen Kennzeichnung eines Gefahrgut-Transporters mit orangen Warntafeln
muss zusätzlich an den Seiten und am Heck das Gefahrgutsymbol RADIOACTIVE
angebracht werden.
Stückgut

Kennzeichnungen von Stückgut treffen zusätzlich Aussagen über die maximal zulässige
Dosisleistung an der Oberfläche der Verpackung und in 1m Distanz.
Ortsfeste Anlagen
Gebäude, in denen sich radioaktive Substanzen befinden, werden mit dem schwarzen
Flügelrad auf gelbem Grund gekennzeichnet. Die Zusatzbeschilderung Feuerwehr! Gefahrengruppe
gibt dem Feuerwehreinsatzleiter wertvolle Hinweise, welche Voraussetzungen für einen
Einsatz erfüllt sein müssen:
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Gefahrengruppe I
Die Feuerwehr kann ohne besonderen Schutz vor den Gefahren radioaktiver Stoffe tätig
werden.
Gefahrengruppe II
Die Feuerwehr darf nur mit einer Strahlenschutz-Sonderausrüstung und unter Strahlenschutzüberwachung
tätig werden.
Gefahrengruppe III
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei Gefahrengruppe II. Zusätzlich muss ein Strahlenschutz-Sachverständiger hinzugezogen werden.
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